Spielordnung für die Tennisanlage des TC Utting

1. Spielberechtigung
1.1. Jedes Mitglied, das auf der Tennisanlage spielt, muß im Besitz eines gültigen Clubausweises (Steckkarte) sein und einen Platz an der Steck-Tafel belegt haben. Steckkarten der Vorjahre dürfen nicht mehr benutzt werden.
1.2. Es kann auf allen 6 Plätzen gespielt werden, sofern die Plätze nicht vom Sportwart für Turniere, Training oder sonstige Gemeinschaftsveranstaltungen gesperrt wurden.
Bei Punktspielen während der Medenspiele (i.d.R. an Wochenenden im Mai und Juni) werden die benötigten Plätze vom Mannschaftsführer in Absprache mit dem Sportwart gesperrt. Die Sperrung muß spätestens 2 Stunden vor Beginn in der Steck-Tafel vorgemerkt sein.
2. Platzbelegung mittels Stecksystem
2.1. Platzbelegung
Die Platzbelegung erfolgt durch Einhängen der Steckkarte in die Steck-Tafel. Die Steck-Tafel ist für jeden Platz im „Viertelstundentakt“ aufgeteilt. Die Steckkarte ist so gestaltet, dass die Belegung für die Dauer einer Stunde gilt.
Bei Einzelspielen werden die Steckkarten von beiden Spielern für die gewünschte Spielzeit untereinander in die Steck-Tafel eingehängt.
Bei Doppelspiel kann der Platz bis zu 2 Stunden belegt werden. Dies geschieht in der Weise, dass 2 der Doppelpartner die erste Stunde und die beiden anderen Partner die zweite Stunde durch Einhängen der Karte belegen.
2.2. Platzreservierung
Sind alle Plätze belegt, so kann ein Platz nur in der Form reserviert werden, dass die Steckkarte ohne zeitliche Lücke hinter einer der bereits eingehängten Karten eingehängt wird. Zur Reservierung genügt es, wenn eine Steckkarte eingehängt wird. Zu Spielbeginn muß auch die Steckkarte des Spielpartners gesteckt sein. Die Platzreservierung ist nur gültig, wenn während der Wartezeit mindestens einer der Spielpartner auf dem Clubgelände anwesend ist.
Beispiel: Sie kommen um 15 Uhr an den Platz. Alle Plätze sind belegt. An der Stecktatel können Sie ersehen, welcher Platz als nächster frei wird, z.B. Platz 3 um 15:15 Uhr. Sie stecken Ihre Karte unmittelbar in Anschluß an die vorangehende Belegung. Ihr Spielpartner muß seine Steckkarte bis spätestens 15:15 Uhr unter Ihre Karte gehängt haben. Damit sind Sie von 15:15 bis 16:15 Uhr auf Platz 3 spielberechtigt.
2.3. Zeitlücken
Wenn in der Belegungsfolge eine Zeitlücke gegeben ist, darf ein anderer Spieler seine Karte dazwischenstecken und die nach einer Lücke eingesteckte Karte entsprechend verschieben.
2.4. Vorstecken
Ein Vorstecken für den nächsten Tag ist nicht möglich.
2.5. Verschieben eingesteckter Karten
Karten, die nach vorstehender Regelung fehlerhaft eingesteckt sind, dürfen nur von einem Spielerverschoben werden, der den Platz für sich selbst in Anspruch nimmt
Nach Spielende bitte eingesteckte Karten entfernen !!!
Vergessene Karten werden seitlich unter 22 Uhr eingehängt.
3. Platzbelegung durch Jugendliche
Jugendliche, die nicht mit Erwachsenen spielen, können Plätze nach dem Stecksystem werktags nur bis 17 Uhr belegen. Nach Beendigung der Medenspiele können Jugendliche auch nach17 Uhr und an Wochenenden Platz 6 belegen. Sie können darüber hinaus spielen, sofern ein Platz frei ist, müssen aber den Platz auf Aufforderung von Erwachsenen bis zum Beginn des nächsten Viertelstundentaktes freigeben.
Jugendliche, für die eine Mitgliedskarte für Erwachsene ausgestellt wurde, sind hinsichtlich der Spielberechtigung den Erwachsenen gleichgestellt.
4. Forderung
Die Platzbelegung für Forderungsspiele erfolgt nach dem Stecksystem. Für eingetragene Forderungsspiele gibt es keine Zeitbeschränkung. Forderungsspiele sind in das Forderungsbuch vor Spielbeginn einzutragen. Die Spieler haben auf der Steck-Tafel in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass eine Forderung gespielt wird
5. Trainerregelung
5.1. Vom Vorstand zugelassene Trainer können auf Platz 1 Trainerstunden geben.
5.2. Trainer können Platz 1 abweichend vom Stecksystem im voraus belegen. Die Vorbelegung muß im ausgehängten Trainingsbuch vom Trainer mit seinem Namen eingetragen sein. Außerdem hat der Trainer anzugeben, ob ein Mitglied oder Nichtmitglied trainiert wird. Während der Trainerstunde müssen an der Steck-Tafel die Trainer­karte und die Steckkarte bzw. Gästekarte eingehängt sein.
5.3. An Tagen, an denen Medenspiele stattfinden, kann Platz 1 nicht für Trainerstunden reserviert werden. Im übrigen darf Platz 1 an Werktagen ab 17 Uhr und an Wochenenden nur für Training von erwachsenen Clubmitgliedern belegt werden.
5.4. Der Trainer ist verantwortlich für das ordnungsgemäße Ausfüllen und Entwerten der Gästekarten.
5.5. Unabhängig von vorstehender Trainerregelung kann auch auf anderen Plätzen eine Trainerstunde gegeben werden, wenn dieser Platz im Rahmen des Stecksystems ordnungsgemäß belegt wurde. Der Trainer ist allerdings dafür verantwortlich, dass die Spieler auf den Nachbarplätzen nicht übermäßig gestört werden.
6. Gästeregelung
6.1. Gäste benützen als Spielberechtigung Gästekarten, die beim Campingplatz (Kiosk), bei den Trainern und bei Vorstandsmitgliedern erworben werden können. Sie können mit Gästekarten einen Platz entsprechend dem vorstehend dargestellten Stecksystem belegen (vgl. Nr. 2 bis 5).
Gäste sind werktags bis einschließlich 17 Uhr auf allen Plätzen spielberechtigt. Nach 17 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen steht den Gästen Platz 4 zur Belegung offen. Zur Platzbelegung müssen die Gästekarten vollständig mit Name, Datum und Uhrzeit ausgefüllt sein.
6.2. Nach Spielende sind die Gästekarten durch Einreißen zu entwerten und in den an der Anschlagtafel
angebrachten Briefkasten einzuwerfen.
7. Verlust der Mitgliedskarte
Der Verlust der Steckkarte ist bei der Schriftführerin anzuzeigen. Gegen eine Gebühr von 5,– € wird eine neue Karte ausgestellt von:
Annemarie Geiger, Hofstattstraße 41, 86919 Utting, Tel. 08806 / 92 42 90
8. Ausrüstung, Platzpflege
Auf den Tennisplätzen darf nur mit Tennisschuhen (Sandplatzschuhen) gespielt werden. Bei trockenem Wetter ist der Platz vor Spielbeginn zu spritzen. Nach Spielende ist der Platz abzuziehen. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden der Platzwart und die Platzinspektoren.
9. Ausnahmen
Der Vorstand kann vorübergehend Ausnahmen von vorstehender Regelung zulassen. Die Ausnahmen sind unter Angabe des Vorstandsbeschlusses an der Anschlagtafel auszuhängen.
Utting, den 28. 11. 1995, geändert mit Mitgliederbeschluss vom 9. 6. 1999, ergänzt mit Vorstandsbeschluss vom
19. 3. 2001 und 07.07.2004.